Rechtsprechung
   BPatG, 14.07.1995 - 29 W (pat) 110/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,20971
BPatG, 14.07.1995 - 29 W (pat) 110/92 (https://dejure.org/1995,20971)
BPatG, Entscheidung vom 14.07.1995 - 29 W (pat) 110/92 (https://dejure.org/1995,20971)
BPatG, Entscheidung vom 14. Juli 1995 - 29 W (pat) 110/92 (https://dejure.org/1995,20971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,20971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BPatG, 28.09.2004 - 27 W (pat) 136/02

    Löschung einer Marke aufgrund des Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses;

    Dies entspricht auch der - soweit ersichtlich - einhelligen Meinung in Literatur (vgl. Fezer, aaO; Ströbele/Hacker, aaO, Rn. 635; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 8 Rn. 309; Baumbach/Hefermehl, aaO; Busse, aaO; v. Gamm, Warenzeichengesetz, 1965, § 4 Rn. 88) und Rechtsprechung (vgl LG Hamburg GRUR 1990, 196- BP-CARD; BPatG 32 W(pat) 11/01 - Bodensee-Arena; 29 W(pat) 110/92 - schräge Streifen in blauweißroter Farbgebung; jeweils zitiert auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 15.06.2009 - 27 W (pat) 115/09

    Flaggennachahmung als Marke?

    In dem der Entscheidung des 29. Senats vom 14. Juli 1995 (29 W (pat) 110/92) zugrunde liegenden Sachverhalt schließlich enthielt das angemeldete Bild eine Vielzahl an farbig ausgestatteten parallelen Streifen, wobei die Farbgebung von links nach rechts von der Farbe Rot über Weiß nach Blau überging; soweit dies eine Erinnerung an die französische Nationalflagge hervorrufen könnte, handelte es sich nach der Beurteilung des 29. Senats allenfalls um eine Form der Auflösung dieses Hoheitszeichens; maßgeblich für die Schutzgewährung war aber schließlich, dass selbst dann, wenn hierin eine nach § 8 Abs. 4 Satz 1 MarkenG unzulässige Nachahmung dieser Flagge gesehen werden könnte, die Anmelderin als 100 %-iges Tochterunternehmen des französischen Staates zur Verwendung nach § 8 Abs. 4 Satz 2 MarkenG berechtigt war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht